Checkliste: Als Deutscher einen Faltcaravan in den Niederlanden kaufen
Möchten Sie als deutscher Staatsbürger einen Faltcaravan in den Niederlanden kaufen? Wir von Bravo Vouwwagenwereld möchten es Ihnen leicht machen. Wir haben eine übersichtliche Checkliste für Sie zusammengestellt, damit Sie genau wissen, was Sie tun müssen – vom Kauf bis zur Anmeldung in Deutschland.
Besuchen Sie unseren Ausstellungsraum oder schauen Sie sich unser Online-Angebot an.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl eines Faltcaravans, der zu Ihrer Familiensituation,
Ihren Bedürfnissen und Ihrem Auto passt.
✔ Persönliche Beratung (auch auf Deutsch)
✔ Besichtigung und Probeaufbau möglich
✔ Transparente Preise – keine versteckten Kosten
Sobald Sie Ihren Faltcaravan ausgewählt haben, erhalten Sie von uns:
- Einen offiziellen Kaufvertrag
- Eine Rechnung
Sie können auf verschiedene Arten bezahlen:
- per Banküberweisung
- mit Bargeld
- mit Karte (Debit-/Kreditkarte)
Faltcaravan unter 750 kg:
- In den Niederlanden kein eigenes Nummernschild erforderlich
- Sie fahren mit einem weißen Nummernschild (gleiches Kennzeichen wie das
Zugfahrzeug) - Niederländischer Fahrzeugschein nicht erforderlich
In Deutschland müssen Sie den Faltcaravan anmelden:
- Anmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle Ihres Wohnsitzes
- Eine HU (TÜV-Prüfung) kann erforderlich sein (je nach Bundesland):
Erforderliche Dokumente:
- Kaufvertrag/Rechnung
- Technische Daten (Gewicht, Maße) – erhalten Sie von uns
- Ein COC-Dokument (sofern der Faltcaravan nicht zu alt ist)
- Prüfbericht (TÜV) (bei Bedarf)
Beim Kauf erhalten Sie folgende Dokumente:
- Offizieller Kaufvertrag
- Rechnung
- Technische Daten des Faltcaravans (Leergewicht, Gesamtgewicht, Maße)
- Eventuell ein COC-Bescheinigung (falls verfügbar)
- Ausfuhranmeldung (auf Anfrage)
- Handbuch & Montageanleitung
Selbstabholung in Ommen
- Prüfen Sie, ob Ihr Auto das Gewicht des Faltcaravans ziehen darf.
- Sie haben ein Kurzzeitkennzeichen. Dieses müssen Sie nach spätestens 5 Tagen
durch ein eigenes Kennzeichen (Anmeldung) ersetzen.
In Deutschland muss ein Anhänger separat versichert werden. Erkundigen Sie sich bei
Ihrer Autoversicherung oder schließen Sie eine Anhängerversicherung ab.
- Für die Anmeldung und Versicherung benötigen Sie in der Regel die folgenden
Angaben:- Leergewicht und zulässiges Gesamtgewicht
- Fahrgestellnummer
- Baujahr
- Konformitätserklärung oder COC (falls vorhanden)
Melden Sie den Faltcaravan beim Straßenverkehrsamt an, sobald Sie wieder zurück in
Deutschland sind. In der Regel befolgen Sie dazu die folgenden Schritte:
- Gehen Sie zu Ihrer regionalenZulassungsstelle
- Mitnehmen:
- Ihre Ausweispapiere
- Adressnachweis
- Kaufvertrag/Rechnung
- Technische Daten
- Prüfbericht (TÜV)
- Versicherungsnummer (eVB Nummer)
- Sie erhalten eine Zulassungsbescheinigung und ein Kennzeichen für den
Faltcaravan
Kann ich ohne Ausfuhrkennzeichen nach Hause fahren?
Ja, Sie verfügen über ein Kurzzeitkennzeichen für den Transport eines Faltcaravans unter
750 Kilo. Prüfen Sie dies selbst sorgfältig.
Brauche ich immer eine COC-Bescheinigung?
Ja, das erleichtert oftmals die Anmeldung.
Muss ich Einfuhrsteuer zahlen?
Nein, wenn Sie den Kauf als Privatperson tätigen und den Faltcaravan selbst nach
Deutschland einführen, zahlen Sie keine weiteren Steuern (die Mehrwertsteuer wurde
bereits in den Niederlanden gezahlt).
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns einfach
Rufen Sie uns unter 0031 529 - 450567 an, um sich unverbindlich zu erkundigen.