Checkliste: Als Deutscher einen Faltcaravan in den Niederlanden kaufen

Möchten Sie als deutscher Staatsbürger einen Faltcaravan in den Niederlanden kaufen? Wir von Bravo Vouwwagenwereld möchten es Ihnen leicht machen. Wir haben eine übersichtliche Checkliste für Sie zusammengestellt, damit Sie genau wissen, was Sie tun müssen – vom Kauf bis zur Anmeldung in Deutschland.

1. Wählen Sie Ihren perfekten Faltcaravan

Besuchen Sie unseren Ausstellungsraum oder schauen Sie sich unser Online-Angebot an.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl eines Faltcaravans, der zu Ihrer Familiensituation,
Ihren Bedürfnissen und Ihrem Auto passt.
✔ Persönliche Beratung (auch auf Deutsch)
✔ Besichtigung und Probeaufbau möglich
✔ Transparente Preise – keine versteckten Kosten

2. Kaufvertrag und Bezahlung

Sobald Sie Ihren Faltcaravan ausgewählt haben, erhalten Sie von uns:

  • Einen offiziellen Kaufvertrag
  • Eine Rechnung

Sie können auf verschiedene Arten bezahlen:

  • per Banküberweisung
  • mit Bargeld
  • mit Karte (Debit-/Kreditkarte)

3. Nummernschild und Anmeldung: Wie funktioniert's?

Faltcaravan unter 750 kg:

  • In den Niederlanden kein eigenes Nummernschild erforderlich
  • Sie fahren mit einem weißen Nummernschild (gleiches Kennzeichen wie das
    Zugfahrzeug)
  • Niederländischer Fahrzeugschein nicht erforderlich

In Deutschland müssen Sie den Faltcaravan anmelden:

Erforderliche Dokumente:

  • Kaufvertrag/Rechnung
  • Technische Daten (Gewicht, Maße) – erhalten Sie von uns
  • Ein COC-Dokument (sofern der Faltcaravan nicht zu alt ist)
  • Prüfbericht (TÜV) (bei Bedarf)

4. Dokumente, die Sie von uns erhalten

Beim Kauf erhalten Sie folgende Dokumente:

  • Offizieller Kaufvertrag
  • Rechnung
  • Technische Daten des Faltcaravans (Leergewicht, Gesamtgewicht, Maße)
  • Eventuell ein COC-Bescheinigung (falls verfügbar)
  • Ausfuhranmeldung (auf Anfrage)
  • Handbuch & Montageanleitung

5. Transport von den Niederlanden nach Deutschland

Selbstabholung in Ommen

  • Prüfen Sie, ob Ihr Auto das Gewicht des Faltcaravans ziehen darf.
  • Sie haben ein Kurzzeitkennzeichen. Dieses müssen Sie nach spätestens 5 Tagen
    durch ein eigenes Kennzeichen (Anmeldung) ersetzen.

6. Versicherung in Deutschland

In Deutschland muss ein Anhänger separat versichert werden. Erkundigen Sie sich bei
Ihrer Autoversicherung oder schließen Sie eine Anhängerversicherung ab.

  • Für die Anmeldung und Versicherung benötigen Sie in der Regel die folgenden
    Angaben:

    • Leergewicht und zulässiges Gesamtgewicht
    • Fahrgestellnummer
    • Baujahr
    • Konformitätserklärung oder COC (falls vorhanden)

7. Anmeldung beim Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle)

Melden Sie den Faltcaravan beim Straßenverkehrsamt an, sobald Sie wieder zurück in
Deutschland sind. In der Regel befolgen Sie dazu die folgenden Schritte:

  1. Gehen Sie zu Ihrer regionalenZulassungsstelle
  2. Mitnehmen:
    • Ihre Ausweispapiere
    • Adressnachweis
    • Kaufvertrag/Rechnung
    • Technische Daten
    • Prüfbericht (TÜV)
    • Versicherungsnummer (eVB Nummer)
  3. Sie erhalten eine Zulassungsbescheinigung und ein Kennzeichen für den
    Faltcaravan

8. Häufig gestellte Fragen

Kann ich ohne Ausfuhrkennzeichen nach Hause fahren?
Ja, Sie verfügen über ein Kurzzeitkennzeichen für den Transport eines Faltcaravans unter
750 Kilo. Prüfen Sie dies selbst sorgfältig.

Brauche ich immer eine COC-Bescheinigung?
Ja, das erleichtert oftmals die Anmeldung.

Muss ich Einfuhrsteuer zahlen?
Nein, wenn Sie den Kauf als Privatperson tätigen und den Faltcaravan selbst nach
Deutschland einführen, zahlen Sie keine weiteren Steuern (die Mehrwertsteuer wurde
bereits in den Niederlanden gezahlt).

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns einfach

Rufen Sie uns unter 0031 529 - 450567 an, um sich unverbindlich zu erkundigen.